Grüner Kreisverband stellt sich hinter die Bürgerinitiative „Verträglicher Kiesabbau Pinnow – VKP"

25.03.20 –

Der Kreisverband Bündnis 90/ Die Grünen im Landkreis Ludwigslust-Parchim hat auf seiner Mitgliederversammlung beschlossen, die BI VKP zu unterstützen. Insbesondere die Genehmigungspraxis bei bestehenden Kiesabbaugebieten, bei denen sich im laufenden Betrieb Abbauverfahren oder Abbaupläne ändern, sollte transparenter werden, so der grüne Kreisverband. Im Falle des Pinnower Abbaugebietes nördlich der Bundesstraße entstanden nach dem neuen Einsatz des Saugbaggers Erschütterungen und Infraschallemissionen, die im Genehmigungsverfahren nicht berücksichtigt wurden. Außerdem ist eine Erweiterung nach Nordosten bis direkt an den Muchelwitzer Weg, eine alte schützenswerte Allee, und an den Crivitzer Ortsteil Muchelwitz geplant.

Anders als in anderen Bundesländern kann in M-V rund um die Uhr Kies abgebaut werden. Hinzu kommt, dass in Mecklenburg-Vorpommern Kiesabbau theoretisch bis zur Grundstücksgrenze möglich ist, weil es auf Landesebene kein Abgrabungsgesetz gibt, das Abbauverfahren Grenzen setzt. Auch auf Verordnungsebene gibt es nichts. Der grüne Kreisverband fordert deswegen das Land auf, hier eindeutige Verfahrens- und Genehmigungsstandards zu schaffen. Auch soll das Bergamt verpflichtet werden, Daten zur Genehmigung wie Uhrzeiten, Ausbaustufen und –fristen, maximale Abbaumengen, Daten zur Wassernutzung, Karten sowie Pläne für die Landschaftsgestaltung nach dem Abbau zu veröffentlichen.

Das Land möge als Standards bei der Planung von Abbauflächen für Kies, Sand und andere Bodenschätze Anforderungen zum Lärmschutz festlegen: Abstandsregelungen und Betriebszeiten, z.B. wie in Bayern ein Mindestabstand der Abbauflächen 300m zu reinen Wohngebieten, 200m zu allgemeinen Wohngebieten und den Abbaubetrieb nur tagsüber zu den üblichen Arbeitszeiten (07:00-17:00 Uhr) zulassen.

Der Kreisverband unterstützt die Bürgerinitiative in rechtlichen Belangen. Derzeit sieht der Kreisverband vor allem in wasserrechtlichen Fragen Probleme mit dem Weiterbetrieb. Durch die Trockenheit der letzten Jahre ist der Grundwasserspiegel auch im Schweriner Seenland stark gesunken. Das Abbaugebiet liegt in der Trinkwasserschutzzone II, also der engeren Schutzzone.

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