Planfeststellungsverfahren stoppen - erst Alternativmaßnahmen für die Dammsanierung prüfen: Ralph Ottmann schreibt eine Petition an den Landtag MV
Eil-Petition Wasserstraßen in der Lewitz PetNr. 2012/00325 PET14
Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Petitionsausschuss
Schloss
19053 Schwerin
Ihr Schreiben vom 14.03.2013
Sehr geehrte Frau Gottschalk,
auf Ihr Schreiben vom 14.03.2013 möchte ich wie folgt antworten:
- Die Naturfreunde, die für den Erhalt aller gesunden Bäume im Vorhabensgebiet eintreten sind nicht davon ausgegangen, dass alle Bäume nach erfolgter Anfüllung unversehrt bleiben bzw. nicht absterben würden.
- Jedoch fordern alle Naturfreunde und ich eine Prüfung von technischen Alternativmaßnahmen, um sowohl alle gesunden Bäume und die darin befindlichen 174 Fledermausschlafplätze zu erhalten als auch die Dämme nach ökologischen Gesichtspunkten zu sanieren. Ebenso fordern wir, dass ein Wasserrahmenplan erstellt wird, bei dem die angrenzende Landwirtschaft, die Landesforst, der Wasser- und Bodenverband Untere Elde, wir als Lewitznetzwerk e.V. und alle anerkannten § 59 Umweltverbände mit eingebunden werden.
- Im Erörterungsverfahren für das Planfeststellungsverfahren wurde der Landesjagdverband e.V. als anerkannter § 59 Umweltverband nicht mit einbezogen. Somit liegen hier ein Verfahrensfehler und ein grober Verstoß gegen die gesetzlich vorgeschriebene Verbandsbeteiligung vor.
- Neue Erkenntnisse erhärten meine Auffassung, dass im derzeitig laufenden Planfeststellungsverfahren rechtliche Schutzbestimmungen, insbesondere für den Fledermausschutz nicht hinreichend berücksichtigt wurden. Das betrifft insbesondere für die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie 92/43/EWG)des Rates vom 21. Mai 1992 zur "Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen" im Juni 1992 und die Anhänge der aktuellen Fassung (FFH-Richtlinie 2006/105/EG) vom 20. November 2006 und den § 44 des BNaSchG zu. Ich verweise auch eindringlich auf das so genannte „Freiburg Urteil“ zur FFH-Art Eremit, dass hier ebenfalls zu berücksichtigen wäre.
- In den aktuellen Planungsunterlagen sind die gesetzlich vorgeschriebenen Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen (CEF und FCS) nicht hinreichend in die Planung mit einbezogen worden. Es fehlen sowohl die notwendigen Fakten über CEF und FCS, z.B. eine auszuweisende Naturwaldpartielle als auch ein hier zwingend vorgeschriebenes und anzuwendendes Fledermausmonitoring. Die in der Planung erwähnte Ausgleichsmaßnahme (72 Fledermauskästen) enthält keine fundierten Informationen, was für Fledermauskästen aufgehängt werden sollen und wer diese Maßnahme wissenschaftlich begleiten soll. Dieses ist aber ausdrücklich gesetzlich gefordert.
Die vorgesehene Ausgleichsmaßnahme, so wie sie umgesetzt werden soll entspricht deshalb nicht den derzeitig geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz bedrohter Fledermausarten und des vom Aussterben bedrohten Eremiten. Insbesondere gilt das für FFH-Arten, die in der Europäischen Union besonders geschützt sind und im Vorhabensgebiet existieren.
Ich fordere deshalb einen sofortigen Stopp des Planfeststellungsverfahrens. Die Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses darf nicht erfolgen. Falls ein Planfeststellungsbeschluss erteilt wird, ist mit einer juristischen Klärung zu rechnen, die weder den beteiligten Behörden, noch dem Steuerzahler und den Umweltverbänden zu zumuten wäre.
Gleichzeitig fordere ich die Landesregierung auf, bei den zuständigen Wasserbehörden des Bundes ein Stopp des Planfeststellungsverfahrens zu erwirken, damit Alternativmaßnahmen für die Dammsanierung voll umfänglich geprüft werden können.